EU-Spielzeugrichtlinie schützt die Gesundheit von Kindern nicht ausreichend
Datum: 06.07.2009 | Kategorie: Verbraucherschutz Von: A.G.
Die Regelungen zur chemischen Sicherheit von Spielzeug, wie sie mit der neuen EU-Spielzeugrichtlinie im Dezember 2008 verabschiedet wurden, sind unzureichend und führen teils sogar zu einer Verschlechterung des Verbraucherschutzes.

Zu diesem Schluss kommt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).”“ Da Kinder wesentlich empfindlicher gegenüber chemischen Stoffen sind als Erwachsene, brauchen wir auch besonders hohe Anforderungen an die Ungiftigkeit von Spielzeug.”“ Sagt BfR- Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Kritisch sieht das BfR die neuen Grenzwerte für Schwermetalle in Kinderspielzeug. So darf sich aus Spielzeug künftig sogar mehr Blei lösen als nach der bisherigen Regelung. Auch vor Duftstoffen und Nickel, die Allergien auslösen können, werden Kinder durch die neue Richtlinie nicht ausreichend geschützt.

Vor allem kleinere Kinder nehmen Spielzeug täglich mehrere Stunden in die Hand und auch in den Mund. Dabei können sich chemische Stoffe aus dem Spielzeug lösen und in ihre Körper gelangen. Die Hersteller von Kinderspielzeug müssen dafür sorgen, dass diese Stoffe die Gesundheit von Kindern nicht schädigen. Sie müssen sich nach der europäischen Spielzeugrichtlinie, deren Neufassung am 18. Dezember 2008 verabschiedet worden ist, richten. Nach Einschätzung des BfR reichen diese Regelungen der neuen Richtlinie aber nicht aus, um Kinder vor Gesundheitsrisiken durch bestimmte Substanzen, wie z.B. Nickel zu schützen.

Für Produkte mit längerem Hautkontakt, wie Schmuck oder Knöpfe, gibt es einen Nickel-Grenzwert, der nach Ansicht des BfR auf Spielzeug übertragen werden sollte. Die neue Spielzeug Richtlinie sieht aber keinen Nickel-Grenzwert vor. Dieses sollte nach Meinung des BfR überdacht werden.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung