Trotz Nickelverordnung: Grenzwerte häufig überschritten

Österreichische Chemikalieninspektion
Trotz Nickelverordnung: Grenzwerte häufig überschritten
Datum: 06.02.2013 | Kategorie: Verbraucherschutz Von: T.K.
Eine Untersuchung des österreichischen Bundesumweltamtes belegt: Gesetzliche Beschränkungsmaßnahmen werden nicht verlässlich umgesetzt – 8 Prozent der Proben überschreiten die erlaubte Nickelfreisetzungsrate.

Gemäß der europäischen Norm EN 1811 dürfen für den körpernahen Gebrauch bestimmte Erzeugnisse wie Ringe oder Halsketten eine maximale Nickelfreisetzungsrate von 0,5 μm / cm2 pro Woche nicht überschreiten. Ähnlich wie in Deutschland sind die europäischen Vorgaben auch in Österreich wesentlicher Bestandteil der geltenden Chemikalienverbotsverordnung (§ 17a ChemVerbotsV 2003). Der Freisetzungsgrenzwert für nickelhaltige Stäbe, die zur Einführung in durchstochene Ohren oder andere Körperteile vorgesehen sind (z. B. Ohrringe, Piercings), liegt bei unseren Nachbarn sogar unterhalb der genannten EU-Norm (0,2 μm / cm2 pro Woche). Der zunehmende Vertrieb nickelhaltiger Produkte in Österreich veranlasste die Regierung dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Beschränkungsmaßnamen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

 

Chemikalieninspektion: Umsetzung der Nickelverordnung unter der Lupe

Im Rahmen der sogenannten Chemikalieninspektion hatte das österreichische Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit den Chemikalienkontrollorganen der Bundesländer insgesamt 92 Proben diverser Hersteller auf die jeweilige Nickelfreisetzungsrate getestet – darunter Ringe, Piercings, Nieten, Knöpfe, Ringe, Gürtel, Anhänger, Ohrstecker, Armbänder und -reifen sowie Hals- und Fußketten. Auffällig: Von den 42 Anbietern, die im Rahmen der Kontrolluntersuchung kontaktiert wurden, waren die gesetzlichen Beschränkungsmaßnahmen der Nickelverordnung lediglich 18 Unternehmen bekannt.
Die insgesamt 101 Einzelteile (Ketten und Anhänger wurden getrennt getestet) wurden gemäß der ÖNORM EN 1811 einer chemischen Analyse unterzogen. Die Kontrolleure konnten bei 8 der 101 Prüfstücke unzulässige Nickelfreisetzungsraten feststellen – dies entspricht einer Verstoßquote von etwa 8 Prozent. Betroffen waren Gürtelschließen, Nieten und Knöpfe.

Wie die Untersuchungsergebnisse eindeutig belegen, besteht seitens der Industrie teils noch erheblicher Nachholbedarf, was die erfolgreiche Umsetzung der nickelrechtlichen Bestimmungen betrifft. Die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden wurden über die Verstöße informiert.

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