Verbraucherschutz - Euro-Norm 1811
Datum: 28.11.2008 | Kategorie: Verbraucherschutz
Von: A.G.
Zur Verminderung der Nickelallergie wurde im Jahr 1998 die Euro-Norm 1811 eingeführt, welche in 2000 ins deutsche Recht übernommen wurde.
Diese Norm legt den Grenzwert der Nickelabgabe fest. D.h., das Produkte, die in direkten und länger andauernden Kontakt mit der Haut kommen, in einer Woche nicht mehr als 0,5 Mikrogramm Nickel pro Quadratzentimeter abgeben dürfen. Dieser Grenzwert liegt bei Ohrsteckern/Erststeckern noch geringer (0,2 Mikrogramm pro Quadratzentimeter pro Woche). |
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Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Haut- und Allergiehilfe e. V.
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