Verbraucherschutz - Euro-Norm 1811
Datum: 28.11.2008 | Kategorie: Verbraucherschutz
Von: A.G.
Zur Verminderung der Nickelallergie wurde im Jahr 1998 die Euro-Norm 1811 eingeführt, welche in 2000 ins deutsche Recht übernommen wurde.
Diese Norm legt den Grenzwert der Nickelabgabe fest. D.h., das Produkte, die in direkten und länger andauernden Kontakt mit der Haut kommen, in einer Woche nicht mehr als 0,5 Mikrogramm Nickel pro Quadratzentimeter abgeben dürfen. Dieser Grenzwert liegt bei Ohrsteckern/Erststeckern noch geringer (0,2 Mikrogramm pro Quadratzentimeter pro Woche). |
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Fachärztin für Innere Medizin, Laboratoriumsmedizin, Geriatrie, Ernährungsmedizin und Naturheilverfahren
"Der Bedarf an Informationen ist sehr groß. Für medizinische Laien kann es jedoch schwierig sein, diese zu gewichten und einzuordnen. Bei meinen Recherchen bin ich auf inhaltlich hervorragende Internetseiten gestoßen, zu denen auch nickelfrei.de gehört." Neueste Beiträge im Forum
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