Neue Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug

EuGH-Urteil:
Neue Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug
Datum: 26.05.2014 | Kategorie: Verbraucherschutz Von: T.K.
Im Streit um Schwermetall-Grenzwerte für Spielzeug muss sich Deutschland geschlagen geben. Die europäische Spielzeugrichtlinie bietet einen effektiveren Schutz für Kinder, so das Urteil des Europäischen Gerichtshof.

Seit Erlass der europäischen Spielzeugrichtlinie im Jahr 2009 hatte sich Deutschland vehement dafür eingesetzt, einem Inkrafttreten der seitens der EU definierten Schwermetall-Grenzwerte hierzulande entgegenzuwirken. Die Verordnung sei nachholbedürftig und biete keinen ausreichenden Schutz, so die Kritik deutscher Verbraucherschützer. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun zu Gunsten der neuen EU-Richtlinie und trug Deutschland auf, die europäischen Grenzwerte in das geltende Recht zu übernehmen. Ein Vergleich der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen habe ergeben, dass die EU-Grenzwerte überwiegend strenger seien als das deutsche Pendant, urteilten die Richter um Gerichtspräsident Marc Jaeger.

Während in Deutschland – ähnlich der Nickelverordnung – Grenzwerte für die maximal zulässige Abgabe eines Stoffes gelten (Bioverfügbarkeit), sieht die europäische Spielzeugrichtlinie Grenzwerte für die tatsächlich enthaltene Menge eines Schwermetalls vor, die durch ein Spielzeug freigesetzt werden kann (Migrationsgrenzwerte). Die deutsche Klage basierte auf der Annahme, dass Kinder anhand der in Deutschland geltenden Vorschriften einen wesentlich effektiveren Schutz erfahren würden. Aus dem Datenvergleich geht nach Ansicht der Richter jedoch eindeutig hervor, dass die umgerechneten deutschen Grenzwerte deutlich schlechter ausfallen, als die in der europäischen Spielzeugrichtlinie definierten Grenzwerte.

 

Was sind eigentlich Schwermetalle?

Für den Begriff „Schwermetalle“ liegt keine eindeutige wissenschaftlich akzeptierte Definition vor. Unterschieden wird jedoch grundsätzlich zwischen gesundheitsschädlichen Schwermetallen wie Blei oder Quecksilber sowie essentiellen Schwermetallen (auch Spurenelemente genannt), die in kleinen Mengen für den menschlichen Körper lebensnotwendig sind, so beispielsweise Nickel.

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